Energieausweis
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Angaben im Energieausweis erlauben einen Vergleich mit typischen anderen Gebäuden. Der Energieausweis gibt Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus. Zukünftige Mieter oder Käufer können diese Information in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen und sich angesichts steigender Energiepreise für eine sparsame Immobilie entscheiden.
Durch die Zweite Verordnung zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013, in Kraft getreten am 1. Mai 2014) wurde das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt.
Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis, insbesondere energetische Kennwerte, müssen nunmehr in Immobilienanzeigen für den Verkauf und die Vermietung angegeben werden, sofern zum Zeitpunkt der Aufgabe der Immobilienanzeige ein Energieausweis vorliegt, § 16a EnEV. Außerdem ist der Energieausweis spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts dem potenziellen Käufer/Mieter vorzulegen, § 16 Absatz 2 Satz 1 und 4 EnEV. Unmittelbar nach Vertragsschluss muss der Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem Käufer bzw. neuen Mieter übergeben werden, § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 EnEV.
Quelle: http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/energieausweise/
Hier finden Sie eine Liste mit Ansprechpartnern zur Erstellung eines Energieausweises. Greifen helfen wir Ihnen auch da vermittelnd.
http://www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de/html/energiepass_aussteller_plz_53.html